Mit 483 Ja-Stimmen, 92 Nein-Stimmen und 86 Enthaltungen hat das Europäische Parlament eine nichtlegislative Entschließung verabschiedet, die die EU-Kommission auffordert, entschiedenere Maßnahmen zum besseren Schutz von Minderjährigen im Internet zu ergreifen. Dazu gehört die Forderung nach einem Verbot sozialer Medien für Kinder unter 16 Jahren.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben vorgeschlagen, ein Mindestalter für den Zugang nicht nur zu sozialen Medien, sondern auch zu Videoplattformen und Tools, die künstliche Intelligenz (KI) nutzen, einzuführen. Mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern könnte das Mindestalter auf 13 Jahre gesenkt werden.

Die Entschließung zielt darauf ab, eine bessere Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) der Europäischen Union zu gewährleisten, der europäischen Verordnung für Webplattformen, einschließlich sozialer Netzwerke, Suchmaschinen und E-Commerce-Plattformen, unter anderem durch Sanktionen und mögliche Verbote von Plattformen, die sich nicht an die Regeln halten.

Vorschlag der MdEPs

Die kürzlich vom Europäischen Parlament verabschiedete Entschließung zielt darauf ab, die Online-Präsenz von Minderjährigen sicherer zu gestalten. Laut einem von den Abgeordneten zitierten Bericht überprüfen 75 % der Kinder und Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren ihre Geräte mindestens einmal pro Stunde. Eine andere Studie ergab, dass bis zu ein Viertel der Minderjährigen ein „dysfunktionales“ oder „problematisches“ Smartphone-Nutzungsverhalten aufweisen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheitskontrollen auf Plattformen zu verschärfen. So empfiehlt die Entschließung neben einem Verbot der Nutzung sozialer Medien für Kinder unter 16 Jahren – es sei denn, es liegt eine elterliche Einwilligung vor, in welchem ​​Fall das Mindestalter 13 Jahre beträgt – die Einführung neuer Beschränkungen und Regeln.

Dazu gehört ein Verbot von Praktiken, die digitale Sucht fördern können, insbesondere bei Minderjährigen, wie beispielsweise endloses Scrollen oder schädliche Gamifizierung, also die Verwendung spielähnlicher Elemente oder Modi in spielfremden Kontexten. Es wird außerdem vorgeschlagen, Webseiten zu verbieten, die nicht den europäischen Vorschriften entsprechen, sowie andere Systeme und Methoden, die potenziell schädlich für Kinder sind, wie etwa die Anwendung von Algorithmen, die Inhalte in sozialen Medien personalisieren, indem sie die Beteiligung von Minderjährigen ausnutzen. Die Entschließung betont zudem die Notwendigkeit, Minderjährige vor kommerzieller Ausbeutung zu schützen, beispielsweise durch ein Verbot von Plattformen, die „Kidfluencing“ oder Kinder-Influencer fördern.

Das Europäische Parlament beabsichtigt außerdem, die möglichen Sanktionen zu verschärfen. Konkret haben die Abgeordneten neben einem Verbot von Plattformen, die nicht den europäischen Vorschriften entsprechen, vorgeschlagen, leitende Angestellte von Webplattformen „im Falle schwerwiegender und anhaltender Verstöße“ persönlich haftbar zu machen, insbesondere im Hinblick auf den Kinderschutz und die Einführung von Altersverifizierungssystemen.

Die Risiken der künstlichen Intelligenz

Ein weiterer Punkt betrifft die Notwendigkeit dringenden Handelns zum Schutz von Minderjährigen vor den Risiken, die mit der Nutzung generativer künstlicher Intelligenz (KI) einhergehen. Diese kann Kinder oft erheblichen Sicherheitsrisiken aussetzen. Beispiele hierfür sind Apps, die Deepfakes – darunter auch Nacktbilder – aus beliebigen Fotos erstellen , sowie Apps zur Erstellung personalisierbarer Chatbots. In Kalifornien beging im August 2025 ein 16-jähriger Junge Selbstmord, nachdem er monatelang mit ChatGPT gechattet hatte. Nach seinem Tod verklagten seine Eltern OpenAI und machten die KI des Unternehmens für den Tod ihres Sohnes verantwortlich. Obwohl das Unternehmen die Vorwürfe zurückwies und das Verfahren noch läuft, hat der Fall die Debatte über die Risiken von KI für die Kindersicherheit neu entfacht.

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