Artikel von Francesca Moriero – Journalistin, Fanpage.it
Am Dienstag, dem 3. Juni 2025, fällte der Gerichtshof der Europäischen Union ein Urteil, das einen entscheidenden Meilenstein in der Entwicklung des europäischen Einwanderungsrechts darstellt. Die Richter in Luxemburg entschieden, dass Drittstaatsangehörige, die illegal in die Union eingereist sind und Minderjährige begleiten, für die sie die tatsächliche Verantwortung tragen und die sie betreuen, nicht wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung strafrechtlich verfolgt werden können. Diese Entscheidung bekräftigt nachdrücklich die zentrale Bedeutung des Schutzes von Minderjährigen, der Wahrung familiärer Bindungen und der Anerkennung einer persönlichen und moralischen Verantwortung, die nicht kriminalisiert werden darf. Dies ist ein Wendepunkt, der die Grenze markiert, ab der das Recht nicht mehr ausschließlich repressiv ausgelegt werden darf, sondern sich den Erfordernissen der Menschlichkeit und der materiellen Gerechtigkeit beugen muss.
Das Urteil geht auf ein in Italien eingeleitetes Verfahren zurück, hat aber mittlerweile eine viel größere Tragweite: Es ist für alle EU-Mitgliedstaaten bindend und setzt einen neuen Auslegungsmaßstab für nationale Richter, wann immer sie mit der Beurteilung ähnlicher Fälle befasst sind.
