Das Verbot wurde im Juli 2024 vom deutschen Innenministerium verhängt. Damals stufte das Ministerium die Zeitschrift als „Propagandaorgan der extremen Rechten“ ein und warf ihr vor, Hass gegen Juden, Muslime und Ausländer zu schüren. Ein Gerichtsverfahren läuft, da die Regierung argumentiert, die Publikation stelle eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung dar.

Ursprung des Problems

Am 16. Juli letzten Jahres verbot die damalige deutsche Innenministerin Nancy Faeser die Veröffentlichung der Zeitschrift Compact sowie die Geschäftstätigkeit ihres Herausgebers und einer angeschlossenen Produktionsfirma. Faeser argumentierte, die Zeitschrift sei ein Instrument des antisemitischen, antiislamischen und einwanderungsfeindlichen Extremismus und stelle eine Bedrohung für die demokratische Ordnung dar.

Einen Monat später setzte das Verwaltungsgericht Leipzig das Verbot mit der Begründung aus, dass die Inhalte zwar gegen die Menschenwürde verstießen, aber auch durch die Pressefreiheit geschützte Elemente enthielten – was Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen aufkommen ließ.

Infolgedessen darf die Zeitschrift ihren Betrieb derzeit wieder aufnehmen. Das Gerichtsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die neue Regierung unter Friedrich Merz will das Verfahren fortsetzen, um zu beweisen, dass Compact tatsächlich die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt.

Die Debatte um ein Grundrecht

Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes besagt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und aus allgemein zugänglichen Quellen unentgeltlich Informationen zu erhalten.“

Weiter heißt es: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung in Rundfunk und Film werden gewährleistet. Es wird keine Zensur geben.“

Die anhaltende Kontroverse um die extremistische Publikation stellt einen Konflikt zwischen Grundwerten dar: Pressefreiheit und Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung und der Menschenwürde. Während die Behörden die Zeitschrift als Instrument der Aufwiegelung und Bedrohung der gesellschaftlichen Stabilität betrachten, argumentiert das Gericht, das Verbot sei möglicherweise unverhältnismäßig.

Ein radikales Magazin

Compact ist eine Publikation, die oft als rechtsextrem, populistisch und verschwörungstheoretisch eingestuft wird. Die Redaktion unterstützt extremistische Parteien und Bewegungen wie die Alternative für Deutschland (AfD). Sie kritisiert häufig die Bundesregierung, insbesondere etablierte Parteien wie CDU, SPD und die Grünen, und vertritt einwanderungsfeindliche und nationalistische Positionen.

Das Magazin verbreitet auch Verschwörungstheorien, unter anderem im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und dem sogenannten „Great Reset“ – einer Theorie, die behauptet, dass die globalen Eliten planen, die Kontrolle über die Welt zu übernehmen.

Viele Autoren des Magazins plädieren für ein „Europa der Nationen“ und stellen die Legitimität der Europäischen Union in Frage. Auch die Nato gerät, insbesondere im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, immer wieder in die Kritik.

Die Publikation spiegelt oft eine pro-Kreml-Darstellung wider, insbesondere im Hinblick auf den Konflikt in der Ukraine. Sie äußert sich auch entschieden gegen Feminismus, die sogenannte „Gender-Ideologie“ und die LGBTQ+-Bewegung und setzt sich stattdessen für „traditionelle Werte“ und den „Erhalt kultureller Identität“ ein.

Compact wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz auf rechtsextreme Tendenzen hin beobachtet. Die Redaktion hat in der Vergangenheit Demonstrationen und Veranstaltungen mit rechtsextremen Aktivisten organisiert. Viele ihrer Artikel gelten als desinformativ oder faktenmanipulativ.

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