Artikel von Francesca Moriero – Journalistin, Fanpage.it

In Brüssel werden die Diskussionen über die Zukunft der europäischen Vorschriften zur unternehmerischen Nachhaltigkeit wieder aufgenommen. Nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Entlastung der Unternehmen von regulatorischen Auflagen drängt der schwedische Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jörgen Warborn, auf eine weitere Verschärfung. Sein Ziel ist klar: die Zahl der Unternehmen, die Umwelt- und Sozialstandards unterliegen, im Namen der globalen Wettbewerbsfähigkeit Europas drastisch zu reduzieren. Sollte dieser Ansatz angenommen werden, wäre dies ein erheblicher Rückschritt für die Strategie der Union für einen verantwortungsvollen und ökologischen Wandel.

Im Februar letzten Jahres legte die Europäische Kommission ein erstes Maßnahmenpaket vor, den sogenannten „Vereinfachungs-Omnibus“. Dieser sah vor, alle Unternehmen mit weniger als tausend Beschäftigten von den ESG-Regeln zu befreien. Damit wären über 80 % der derzeit rund 50.000 betroffenen Unternehmen ausgeschlossen. Der Vorschlag stieß bereits auf Kritik von Umweltgruppen, Gewerkschaften und Investoren, die eine mögliche Verringerung der Transparenz und Kontrolle über die Lieferketten befürchten.

Warborns Gegenoffensive

Warborn, Mitglied der Europäischen Volkspartei, geht noch einen Schritt weiter. In seinem dem Parlament vorgelegten Änderungsantrag schlägt er nun vor, die Schwellenwerte nochmals anzuheben und sicherzustellen, dass die Regeln nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro gelten. In einer vergangene Woche veröffentlichten Erklärung sagte Warborn, Europa verliere im globalen Wettbewerb an Boden, und sein Vorschlag ziele darauf ab, die Kosten für Unternehmen zu senken und die bereits von der Kommission vorgesehenen Regelungen weiter zu vereinfachen.

„Wir geben unsere Werte in Sachen Nachhaltigkeit nicht auf. Wir setzen sie in die Praxis um. Ziel ist es, die europäische Nachhaltigkeitsagenda zu vereinfachen, nicht zu schwächen“, fügte Warborn hinzu.

Ein gespaltenes Parlament und eine heikle Verhandlung

Der Vorschlag würde nun eine Debattenphase im Europäischen Parlament einleiten: Die Fraktionen können alternative Änderungsanträge einreichen, und der endgültige Text muss zudem mit den Regierungen der 27 Mitgliedstaaten verhandelt werden. Das sich abzeichnende Szenario ist daher stark polarisiert: Auf der einen Seite fordern einige rechte Abgeordnete sogar die vollständige Abschaffung der Vorschriften zur unternehmerischen Nachhaltigkeit; auf der anderen Seite haben die sozialistischen und grünen Fraktionen erklärt, die geltenden Regeln verteidigen zu wollen, da sie diese für unerlässlich halten, um Rechenschaftspflicht und die Vereinbarkeit mit den Klimazielen der EU zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Spannungen Berichten zufolge auch durch externen Druck angeheizt: Der französische Präsident Emmanuel Macron und Bundeskanzler Friedrich Merz haben sich bereits öffentlich für die Aufhebung der Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ausgesprochen, die Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltvorschriften während des gesamten Produktionsprozesses zu überwachen. Diese Forderung, die von traditionelleren Industriezweigen begrüßt wird, würde jedoch eine deutliche Abkehr von den in den letzten Jahren im Rahmen des Green Deals eingegangenen Verpflichtungen bedeuten.

Die Gegenseite: Investoren und Zivilgesellschaft alarmiert

Die Rückschritte bei den ESG-Standards bleiben sicherlich nicht ohne Folgen: Einige institutionelle Anleger sowie verschiedene zivilgesellschaftliche Gruppen äußerten Bedenken hinsichtlich eines möglichen Glaubwürdigkeitsverlusts für den europäischen Markt. Laut diesen Akteuren würde eine Lockerung der Regeln die Attraktivität der Union für nachhaltigkeitsorientierte Investitionen verringern – und das gerade zu einem Zeitpunkt, an dem sich die globale Finanzwelt in die entgegengesetzte Richtung entwickelt und Unternehmen und Länder mit hohen Umwelt- und Sozialstandards belohnt. Warborn weist diese Kritik zurück und argumentiert, sein Vorschlag ziele nicht darauf ab, die Standards zu schwächen, sondern Ressourcen freizusetzen, die Unternehmen für Innovation und Entwicklung einsetzen können. Die politische Frage bleibt jedoch bestehen: Sollte die Änderung angenommen werden, wäre dies ein starkes Signal für eine Abschwächung des europäischen Regulierungsrahmens für unternehmerische Verantwortung.

In den kommenden Monaten wird daher weit mehr als nur das Schicksal eines einzelnen Verordnungspakets entschieden. Die Entscheidung des europäischen Gesetzgebers wird zeigen, ob die Union weiterhin eine globale Vorbildfunktion beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft einnehmen will oder ob sie lieber das Tempo drosseln möchte, um große Unternehmen nicht zu verärgern und international wettbewerbsfähig zu bleiben.

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