Artikel von Luca Pons – Journalist, Fanpage.it

Das Europäische Parlament steht kurz vor der Verabschiedung eines Gesetzes, das alle Fluggesellschaften verpflichtet, ein kostenloses Handgepäckstück im Ticketpreis ohne Aufpreis anzubieten. Der diese Woche vom Verkehrsausschuss gebilligte Vorschlag wird im Juli dem Parlament vorgelegt und dürfte voraussichtlich ohne größere Probleme angenommen werden. Anschließend beginnen die Verhandlungen mit dem Rat der EU zur endgültigen Fassung des Gesetzes: Kurz gesagt, es bleibt genügend Zeit.

Die Fluggesellschaften, die sich gegen die Initiative aussprechen, haben sich jedoch bereits mobilisiert. Dabei handelt es sich vor allem um Billigfluggesellschaften, die davon profitieren, ihren Passagieren gegen Aufpreis verschiedene Zusatzleistungen anzubieten. Dazu gehört in vielen Fällen auch Handgepäck. Sie befürchten, dass sie, um Verluste zu vermeiden, die Preise für alle „Basis“-Tickets erhöhen müssen.

Was würde sich durch den EU-Vorschlag ändern, kostenloses Handgepäck und mehr?

Zusammenfassend lässt sich sagen: Bei der neuen Gesetzgebung handelt es sich um eine Reform der EU-Fluggastrechte, an der bereits seit einiger Zeit gearbeitet wird. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat mehrere Vorschläge erhalten, die kostenloses Handgepäck in die Fluggastrechte aufnehmen sollen: Es sei, so die Begründung in den Änderungsanträgen, ein „wesentlicher Bestandteil des Flugverkehrs“, weshalb es ungerecht sei, dass Fluggäste dafür eine zusätzliche Gebühr zahlen müssten.

Der Vorschlag wurde vom Ausschuss fast einstimmig angenommen. Er sieht ein Gepäckstück mit einem Höchstgewicht von 7 Kilogramm und einer maximalen Gesamtgröße von 100 Zentimetern vor. Das bedeutet, dass die Summe aus Höhe, Breite und Länge 100 Zentimeter nicht überschreiten darf; beispielsweise ein Koffer mit den Maßen 50 x 30 x 20 (50 plus 30 plus 20 gleich 100).

Die Abmessungen sind recht begrenzt, kleiner als die eines herkömmlichen Trolleys. Man sollte bedenken, dass einige Billigfluggesellschaften bereits die Mitnahme eines Handgepäckstücks von bis zu 85–90 Zentimetern (in manchen Fällen sogar größer) erlauben, während gegen Gebühr sogar bis zu 115–120 Zentimeter erlaubt sind. Es wäre dennoch eine leichte Verbesserung und in jedem Fall eine gesetzliche Grenze, die künftig nicht überschritten werden sollte.

Die Reform umfasst außerdem mehrere weitere Bestimmungen, die Reisenden zugutekommen. Dazu gehören höhere Entschädigungen bei Verspätungen von mehr als vier Stunden mit vereinfachten Antragsverfahren; ein besserer Schutz bei verpassten Anschlussflügen, auch zwischen Flügen oder Flügen verschiedener Fluggesellschaften; die Pflicht für Kinder unter 12 Jahren, kostenlos neben dem begleitenden Erwachsenen zu sitzen, ohne Aufpreis für benachbarte Sitzplätze; und vieles mehr.

Die Drohung der Billigfluggesellschaften: „So erhöhen wir die Ticketpreise für alle.“

Billigfluggesellschaften, deren Einnahmen hauptsächlich von den zusätzlichen Serviceleistungen abhängen, die Passagiere gegen Gebühr zu ihren Tickets hinzubuchen können, haben bereits mit der Mobilisierung begonnen. In vielen Fällen umfasst diese Serviceleistung ein größeres Handgepäckstück zusätzlich zum „persönlichen Gegenstand“, der in der Regel sehr klein sein muss (Rucksack oder Handtasche).

Der italienische Verband der Billigfluggesellschaften (AICALF), dem unter anderem Ryanair, EasyJet und Volotea angehören, erklärte, die Reform werde „die Preise für alle Passagiere erhöhen, selbst für diejenigen, die mit leichtem Gepäck reisen“. Diese Fluggesellschaften hätten nicht die Absicht, ihre Einnahmen zu reduzieren, und die Mehrkosten für ein größeres Handgepäckstück generierten laut einem Bericht des Corriere della Sera jährlich Einnahmen von rund zehn Milliarden Euro.

Die naheliegendste Lösung wäre daher wohl: Die Option, ein „Basisticket“ ohne Handgepäck und zum reduzierten Preis zu erwerben, würde entfallen, und jeder müsste die bisherige Zusatzgebühr entrichten. Dies würde die Kosten für die Passagiere deutlich erhöhen. Wie bereits erwähnt, ist die Änderung jedoch noch lange nicht in Kraft.

Wo steht die Reform und wie geht es nun weiter?

Die Abstimmung im Verkehrsausschuss macht die Änderung noch nicht endgültig. Der Text muss noch die Plenarsitzung des Europäischen Parlaments passieren, wo er im Juli eingehen wird. Eine Zustimmung gilt hier als nahezu sicher, da die Fraktionen bereits zugestimmt haben. Doch danach beginnt die komplizierteste Phase.

Wie in den europäischen Verordnungen vorgeschrieben, beginnen nach der Zustimmung des Parlaments die Verhandlungen mit dem Rat der EU, der die Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten vertritt. Am 5. Juni einigte sich auch der Rat auf seine eigene Position. Parlamentarier und Minister müssen eine für alle tragbare Einigung erzielen, erst dann kann die Reform endgültig verabschiedet werden. Bis dahin können sich die Rahmenbedingungen noch ändern. Dies wird voraussichtlich mehrere Monate dauern.

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