Herausgegeben von Francesca Moriero
Der Rat der Europäischen Union hat der neuen Rückführungsverordnung und der Aktualisierung der Liste der sogenannten „sicheren Drittstaaten“ zugestimmt. Italien hatte diesen Schritt lange erwartet, um die Ratifizierung der Gesetzgebung voranzutreiben und vor allem den geplanten Drehkreuzbetrieb in Albanien zu ermöglichen. Innenminister Matteo Piantedosi begrüßte die Einigung beim Rat für Inneres in Brüssel und bezeichnete sie als „wichtigen Bestandteil der nationalen Strategie zur Steuerung der Migrationsströme“. Dennoch bleibt das Ergebnis umstritten, da viele der eingeführten Instrumente erhebliche Zweifel sowohl am Schutz der Rechte als auch an der tatsächlichen Wirksamkeit der Maßnahmen aufwerfen.
Die neue Liste sicherer Länder
Gemäß dem Beschluss der EU-Minister gelten Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer. Bürger dieser Länder unterliegen daher beschleunigten Asylverfahren, die zu einer sehr kurzen Bearbeitungszeit führen können. Darüber hinaus können ihre Anträge auch in Drittländern, die sie auf ihrer Flucht durchqueren, geprüft werden, wodurch sich die Möglichkeit einer Weiterleitung des Verfahrens außerhalb Europas erweitert.
Italien, das eine beträchtliche Anzahl von Ankünften aus Bangladesch, Ägypten und Tunesien verzeichnet, war das erste Land, das auf dieses Ergebnis drängte. Die Begründung der EU – Länder mit einem Anteil von unter 20 % an Asylanträgen als „sicher“ einzustufen – erscheint jedoch eher wie eine statistische Vereinfachung als eine realistische Einschätzung der Lage in den Herkunftsländern. Es ist kein Zufall, dass die Liste Länder umfasst, in denen Menschenrechte und Grundfreiheiten für große Teile der Bevölkerung nicht gewährleistet sind.
