Rechtliche Aufsichtslücken
Die größte Herausforderung besteht im Fehlen einer dauerhaften Rechtsgrundlage für den nationalen Koordinator für digitale Dienste. Derzeit wird diese Funktion übergangsweise vom Präsidenten des Amtes für elektronische Kommunikation (UKE) wahrgenommen, der über kein dauerhaftes Mandat verfügt. Das Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz ist im Rahmen des Aufsichtsmodells als zweite Aufsichtsbehörde vorgesehen.
Gemäß den EU-Vorschriften : „Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis Februar 2024 nationale DSA-Regulierungsbehörden zu ernennen. Polen hat diese Frist versäumt, und der Fall kann dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt werden.“
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet und macht das Ministerium für Digitalisierung und den Ministerrat für die Umsetzung verantwortlich.
