Präambel: Diese Charta basiert auf der IFJ Global Charter of Ethics for Journalists (angenommen auf dem 30. IFJ-Weltkongress in Tunis am 12. Juni 2019) und wurde an die Ziele und die Redaktions- und Inhaltsstrategie von PulseZ angepasst. Die folgenden Grundsätze sind daher ein wesentliches Instrument zur Wahrung der Qualität der Inhalte von PulseZ. Sie sind von allen Journalisten und anderen Medienschaffenden zu befolgen, deren Inhalte auf den Plattformen von PulseZ veröffentlicht werden sollen: Erfahrene Journalisten, angehende Journalisten und Community-Mitwirkende, im Folgenden als Autoren bezeichnet.
1. Die Autoren respektieren und veröffentlichen die Fakten; unter keinen Umständen stellen sie ihre eigene oder die Meinung eines anderen – wie Kommentare und Kritik – als Fakten dar oder verwenden Techniken zur Manipulation des Publikums.
2. Die Autoren verfolgen ausschließlich öffentliche Interessen und achten auf die Ausgewogenheit und Pluralität verschiedener Ansichten. Sie sind dem Recht der Öffentlichkeit auf Wahrheit verpflichtet und werden nur unparteiische, genaue und unverfälschte Inhalte veröffentlichen, d.h. sie werden nicht zulassen, dass persönliche, wirtschaftliche oder politische Faktoren (Überzeugungen, Interessen oder Ideen) ihre Arbeit und deren Ergebnisse beeinflussen. Die Autoren sind in allen Angelegenheiten, die die für PulseZ produzierten Inhalte betreffen, unabhängig von jeglicher Anweisung, jeglichem Druck oder jeglichem Ersuchen von öffentlichen Einrichtungen, privaten Organisationen oder Einzelpersonen.
3. Die Autoren werden auch im Einklang mit den Grundsätzen der Freiheit bei der ehrlichen Sammlung und Veröffentlichung von Nachrichten sowie dem Recht auf faire Kommentare und Kritik arbeiten.
4. Die Autoren berichten nur in Übereinstimmung mit den Fakten, deren Ursprung sie kennen. Sie dürfen keine wesentlichen Informationen unterdrücken, Informationen aus dem Zusammenhang gerissen darstellen, keine übermäßigen Vereinfachungen verwenden, die zu einer falschen Darstellung von Informationen führen können, keine negativ besetzten Wörter oder Ausdrücke verwenden, keine Dokumente fälschen oder die Daten falsch darstellen. Die Autoren werden bei der Wiedergabe von Informationen, die in sozialen Medien veröffentlicht wurden, vorsichtig sein.
5. Die Autoren werden nur faire Methoden verwenden, um Informationen, Bilder, Dokumente und Daten zu erhalten. Sie werden stets ihren Status als Journalist angeben und auf versteckte Bild- und Tonaufnahmen verzichten, es sei denn, es ist ihnen unmöglich, Informationen zu sammeln, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen. Sie fordern freien Zugang zu allen Informationsquellen und das Recht, alle Fakten von öffentlichem Interesse frei zu recherchieren.
6. Wann immer möglich, verwenden die Autoren Methoden des engagierten Journalismus (Konsultation der Öffentlichkeit während der Erstellung des Arbeitsplans oder der Inhalte, z. B. durch Online-Tools oder persönliche Treffen) und des konstruktiven/lösungsorientierten Journalismus (Einbeziehung von Experten und der Öffentlichkeit in die Erstellung von Inhalten, einschließlich verschiedener Perspektiven und Lösungen, um das kritische Denken des Publikums zu fördern). Sie respektieren diejenigen, die keine professionellen Journalisten oder Autoren von Inhalten sind, als gleichberechtigte Kollegen und beugen sich nicht der Meinung der Öffentlichkeit, sondern nutzen sie zur kritischen Reflexion ihrer Arbeit. Es wird keine mögliche Lösung propagiert, sondern die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, frei zu wählen. 6. Die Autoren werden sich gegenüber dem Publikum, den Interviewpartnern oder den Informationsquellen nicht unhöflich oder unflätig verhalten. Gleichzeitig werden sie ihre Arbeit im Einklang mit professionellen und ethischen Standards verteidigen.
7. Der Gedanke der Dringlichkeit oder Unmittelbarkeit bei der Verbreitung von Informationen hat keinen Vorrang vor der Überprüfung von Fakten, Quellen und/oder dem Angebot einer Antwort.
8. Die Autoren setzen alles daran, Fehler oder veröffentlichte Informationen, die sich als ungenau erweisen, rechtzeitig, ausdrücklich, vollständig und transparent zu korrigieren.
9. Die Autoren sind zur Verschwiegenheit über die Quelle der vertraulichen Informationen verpflichtet.
10. Die Autoren werden die Privatsphäre respektieren. Sie zwingen niemanden dazu, ein Interview zu geben. Sie stellen sicher, dass sie die Erlaubnis (zumindest mündlich) der Personen eingeholt haben, deren Bild oder Stimme in den Inhalten vorkommt. Bei Minderjährigen muss diese Erlaubnis von den Personen eingeholt werden, die das elterliche Sorgerecht haben. Sie respektieren die Würde der genannten und/oder dargestellten Personen und informieren den Interviewten darüber, ob das Gespräch und anderes Material zur Veröffentlichung bestimmt ist. Sie nehmen besondere Rücksicht auf unerfahrene und schutzbedürftige Interviewpartner.
11. Die Autoren müssen die von ihnen produzierten Inhalte kritisch bewerten und sicherstellen, dass ihr Potenzial, negative Auswirkungen auf Einzelpersonen, Gemeinschaften oder die gesamte Gesellschaft zu haben, minimal ist. Sie stellen insbesondere sicher, dass die Verbreitung von Informationen oder Meinungen nicht zu Hass oder Vorurteilen beiträgt und tun ihr Möglichstes, um die Verbreitung von Vorurteilen, Stereotypen und Diskriminierung aus Gründen wie geografischer, sozialer oder ethnischer Herkunft, Ethnie, Geschlecht, sexueller Orientierung, Sprache, Religion, Behinderung, politischer und anderer Meinungen nicht zu unterstützen oder zu erleichtern.
12. Die Autoren vermeiden schwerwiegende berufliche Verfehlungen wie Plagiate, Verdrehung von Tatsachen, Verleumdung, üble Nachrede, Diffamierung, unbegründete Anschuldigungen, Urheberrechtsverletzungen und ungenaue Quellenangaben zu Informationen oder Inhalten. Sie werden die Empfindlichkeiten des Publikums, die religiösen Ansichten und/oder den Glauben derjenigen, die einer bestimmten Religion oder Konfession angehören, nicht unangemessen ausnutzen.
13. Alle Personen, die an der Erstellung von Inhalten mitwirken, werden ordnungsgemäß genannt. Wenn Autoren gemeinsam mit anderen Personen an der Erstellung von Inhalten arbeiten und diese Inhalte veröffentlichen und verbreiten, müssen sie immer alle Mitwirkenden, einschließlich Experten und Mitglieder der Öffentlichkeit, ordnungsgemäß erwähnen.
14. Die Autoren dürfen nicht als Hilfskräfte der Polizei oder anderer Sicherheitsdienste auftreten. Sie sind lediglich verpflichtet, Informationen weiterzugeben, die bereits auf den Kanälen von PulseZ veröffentlicht wurden.
15. Die Autoren werden sich mit ihren Kollegen solidarisch zeigen, ohne auf ihre Recherchefreiheit, ihre Informationspflicht und ihr Recht auf Kritik, Kommentar, Satire und redaktionelle Auswahl zu verzichten.
16. Die Autoren dürfen die Pressefreiheit nicht nutzen, um einem anderen als dem öffentlichen Interesse zu dienen, und sie dürfen keinen unlauteren Vorteil oder persönlichen Nutzen aus der Verbreitung oder Nichtverbreitung von Informationen ziehen. Sie melden der PulseZ-Redaktion jede Situation, die sie bei der Ausübung ihres Berufs in einen Interessenkonflikt bringen könnte. Sie vermeiden jede Verwechslung ihrer Tätigkeit mit der von Aktivismus, Werbung oder Propaganda. Sie unterlassen jede Form des Insiderhandels und der Marktmanipulation.
17. Die Autoren werden keine Aktivitäten oder Verpflichtungen eingehen, die ihre Unabhängigkeit gefährden könnten. Sie werden jedoch die Methoden der Sammlung/Verbreitung von Informationen respektieren, die sie aus freien Stücken akzeptiert haben, wie z.B. „inoffiziell“, Anonymität oder Embargo, vorausgesetzt, diese Verpflichtungen sind klar und unanfechtbar.
18. Korruption und Bestechung sind untersagt. Die Autoren dürfen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit und den für PulseZ produzierten Inhalten keine Geschenke, Geld oder Gegenleistungen jeglicher Art als Anreiz oder Belohnung anbieten, geben, sich dazu bereit erklären oder annehmen.
19. Die Autoren bestätigen, dass sie sich vor Beginn ihrer Arbeit an den Inhalten von PulseZ mit den Regeln der Redaktions- und Inhaltsstrategie von PulseZ vertraut machen, insbesondere mit den technischen und stilistischen Anforderungen für die verschiedenen Genres, und dass sie diese einhalten werden.
20. Die Autoren sehen es als ihre Pflicht an, die oben genannten Grundsätze gewissenhaft zu beachten. Sie dürfen nicht gezwungen werden, eine berufliche Handlung vorzunehmen oder eine Meinung zu äußern, die ihrer beruflichen Überzeugung oder ihrem Gewissen widerspricht.
21. Im Rahmen des allgemeinen Rechts eines jeden Landes erkennt der Journalist in Fragen der Berufsehre die Zuständigkeit unabhängiger Selbstregulierungsgremien an, die sich der Öffentlichkeit öffnen und jede Art der Einmischung durch Regierungen oder andere ausschließen.
22. Diese Richtlinien gelten für alle Sprachversionen der auf PulseZ veröffentlichten Inhalte. Wenn ein Autor Inhalte manuell in eine andere Sprache übersetzt, garantiert er, dass alle Informationen, Daten und Bedeutungen mit denen der Version übereinstimmen, die vom Redaktionsausschuss oder einem Mitglied des Redaktionsausschusses genehmigt wurde. Es dürfen keine Informationen oder Daten hinzugefügt werden; wenn eine wörtliche Übersetzung nicht möglich ist, können Paraphrasen verwendet werden, wobei jedoch keine Bedeutungen verändert werden dürfen. Mitglieder des Redaktionsausschusses mit Kenntnissen der im Inhalt verwendeten Sprache(n) überprüfen ebenfalls die Einhaltung der redaktionellen Richtlinien.
Rechtlicher Hinweis:
Diese Charta über berufliche und ethische Standards ist ein rechtsverbindliches Dokument und wird Bestandteil von Vereinbarungen/Verträgen mit allen Personen sein, die an den PulseZ-Inhalten arbeiten. Diejenigen, die die Inhalte über das Online-Tool auf PulseZ Hub einreichen, bestätigen die Einhaltung dieser Charta, indem sie das entsprechende Kästchen im Einreichungsformular ankreuzen.