Philosophierender schwarzer Spiegel
Die Idee des Urheberrechts am eigenen Körper ist im Grunde der Versuch, etwas Selbstverständliches rechtlich zu untermauern, nämlich dass unsere Körper uns gehören – im Allgemeinen. Die dänische Gesetzesinitiative macht daraus etwas, das wir bisher für selbstverständlich hielten: das Eigentum an unseren Körpern. Doch gerade der Akt des Rechtsschutzes offenbart, dass diese vermeintliche Selbstverständlichkeit ins Wanken geraten ist, dass sie erschüttert wurde und dass die Technologie uns zwingt, den Begriff „Ego“ neu zu definieren, wenn unsere Stimme, unser Bild und sogar unsere Gedanken unbegrenzt kopiert werden können. Dies geschieht in dem Bestreben, uns mithilfe von Dritten wieder als Eigentümer unseres eigenen Selbst zu etablieren.
Da uns das Problem auf materieller Ebene betrifft, muss es ontologischer Natur sein. Der Körper ist der Bezugspunkt der Identität, eine materielle Grenze, die das Selbst vom Anderen unterscheidet. Wenn dieser Körper perfekt reproduziert werden kann, verschwimmt diese Grenze, insbesondere wenn mein digitaler „Klon“ nicht mehr fremd, aber auch nicht mehr genau ich ist. Er ist ein Hybrid, der meine Stimme und meine Bewegungen trägt, aber nicht meinem Willen gehorcht. Und genau hier liegt die Herausforderung: nicht in der Frage, wem die Rechte am geistigen Eigentum gehören, sondern darin, wie wir den Begriff der Subjektivität, des Selbst, in einer Welt bewahren, in der sich das Selbst vervielfältigt hat. Das Urheberrecht am Körper wird derzeit in marktwirtschaftlichen Kategorien diskutiert, im Hinblick auf Registrierung, Lizenzierung und Vergütung – mit der Logik, dass es einerseits Schutz bieten soll, andererseits aber Identität in Kapital verwandelt. Dies ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems, das wir lösen müssen. Wenn mein Körper ein Vermögenswert ist, kann ich ihn vermieten, verkaufen, abtreten – oder verlieren, wenn ich seinen Schutz nicht bezahlen kann. Freiheit wird zum Privileg, wobei das Problem nicht in der Selbstbestimmung liegt, sondern in einer neuen Form der Abhängigkeit. Die individuelle Souveränität, die das Urheberrecht eigentlich schützen soll, wird zur Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Die Bedrohung führt somit zu einem weiteren Problem: Der Körper wird vom Ort der Erfahrung zum Objekt der Kontrolle, und die Gesellschaft funktioniert nicht mehr nach dem Prinzip der Anerkennung, sondern nach dem Prinzip der Konformität. Diese Konformität impliziert eine Art Lizenz: Wer sich nicht „schützt“, wird entweder unsichtbar oder angreifbar. Folglich ist die individuelle Identität keine Beziehung mehr, sondern ein Vertrag.
Die wirkliche Antwort darauf kann nicht einfach in mehr Rechten liegen; wir brauchen ein Konzept von „Eigentum“, das den Körper nicht als Ware definiert, sondern als Ausdruck der Menschenwürde – eine Rückkehr zu den Wurzeln der Menschenrechte. Eine Politik, die sich nicht auf finanzielle Entschädigung beschränkt, sondern sicherstellt, dass die Verwendung des Bildes oder eines „Klons“ die Autonomie der Person nicht beeinträchtigen kann. Die philosophische Herausforderung des Urheberrechts am Körper besteht nicht darin, einen fairen Preis für unser Gesicht oder eine angemessene Strafe für dessen Missbrauch zu finden, sondern sicherzustellen, dass unser Gesicht niemals marktfähig wird. Nur so kann Technologie die menschliche Freiheit erweitern, anstatt sie einzuschränken.