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Zwei EU-Länder verweigern Frauen weiterhin das Recht auf freie Wahl.

Betrachtet man die Europäische Union als Ganzes, würde man erwarten, dass Frauenrechte im Zentrum der „europäischen Werte“ stehen – und dennoch verweigern zwei EU-Länder Frauen weiterhin das Recht auf Selbstbestimmung. Was auf dem Papier wie ein feststehendes Prinzip erscheint, erweist sich in der Praxis als Bruchlinie.

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