Betrachtet man die Europäische Union als Ganzes, könnte man meinen, dass Frauenrechte , insbesonderedas Recht auf Abtreibung , zu den wichtigsten europäischen Werten gehören. Schließlich ist die Gleichstellung von Mann und Frau eines der Gründungsprinzipien der Europäischen Union und geht auf die Römischen Verträge von 1957 zurück. Doch heute, am 8. März 2026, dem Internationalen Frauentag , ignorieren zwei EU-Mitgliedstaaten – Polen und Malta – seit Langem das Recht auf Abtreibung.
Die Europäische Union ist stolz auf ihre verbindlichen Rechtsinstrumente, deren Einhaltung die Mitgliedstaaten gewährleisten müssen. Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union nennt die Gleichstellung als Grundwert. Artikel 3 der Charta der Grundrechte garantiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026–2030 wurde entwickelt, um die Maßnahmen zur Stärkung der Frauenrechte zu beschleunigen.
Die Strategie selbst räumt jedoch ein, dass es „Hindernisse für die Empfängnisverhütung und Einschränkungen für sichere, legale Schwangerschaftsabbrüche gibt, sogar in einigen EU-Mitgliedstaaten“. Innerhalb ihrer eigenen Grenzen wird Millionen von Frauen das Recht verweigert, über ihren Körper selbst zu bestimmen.
Obwohl das Abtreibungsrecht weitgehend in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten liegt, kann die EU politischen Druck ausüben und Gleichstellungsstandards festlegen. Dennoch besteht weiterhin ein Spannungsverhältnis zwischen nationalem Strafrecht und gemeinsamen europäischen Werten, die die Grundlage der aktuellen Debatte bilden.


