Die europäische Perspektive: Homo Digitalis
Dänemarks Vorschlag wurde als innovativ und ehrgeizig angesehen und rief sowohl Begeisterung als auch Skepsis hervor. Lefteris Helioudakis, ein auf neue Technologien spezialisierter Anwalt und Geschäftsführer von Homo Digitalis , erklärte: „Auf den ersten Blick erscheint der Vorschlag als fragwürdige Behelfslösung. Das Urheberrecht funktioniert wie ein Gesellschaftsvertrag: Der Schöpfer eines Originalwerks leistet einen Beitrag zur Gesellschaft, und im Gegenzug gewährt die Gesellschaft ihm exklusive Rechte. Die Ausweitung dieser Logik auf biometrische Informationen widerspricht den Grundprinzipien des geistigen Eigentumsrechts.“ Folglich schafft Dänemarks ehrgeiziges neues Gesetz einen neuen Präzedenzfall, der auf dem Konzept der Identität statt auf dem des Schaffens basiert – etwas, das es vorher noch nie gegeben hat.
Homo Digitalis weist zudem darauf hin, dass der Rechtsrahmen auf europäischer Ebene bereits in der Richtlinie 1385/2024, die den Einsatz von Deepfakes in sensiblen Kontexten unter Strafe stellt, und im Digital Services Act (DSA), der Regeln zu illegalen Inhalten und zur Plattformhaftung enthält, existiert. „Solche Legalitätsregeln werden eigentlich von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten erlassen. Dänemark könnte daher weitere Bestimmungen zu personenbezogenen Daten, Desinformation und Verleumdung prüfen, um den Einsatz von Deepfakes zu bekämpfen, hat dies aber nicht getan.“ Um noch einen Schritt weiterzugehen und die „Innovation“ des dänischen Vorgehens zu kritisieren, ziehen solche einseitigen nationalen Initiativen zwar die Aufmerksamkeit der Medien auf sich, gehen aber nicht an die Wurzel des Problems.